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Dann haben wir hier einige Informationen dazu.
Beim Schießsport gibt es eine Altersbeschränkung für die verschiedenen Disziplinen.
Disziplinen Mindestalter
Bogen Frei
Luftgewehr und Luftpistole* ab 10 Jahren
Kleinkalibergewehr und Sportpistole ab 14 Jahren
Großkalibergewehr und Großkaliberpistole ab 18 Jahren

*nur in Anwesenheit einer Person mit der Jugendbasis-Lizenz 


Bei uns im Schützenverein kann mit dem vollendetem 10. Lebensjahr,
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten und einer Sondergenehmigung,
des Ordnungsamtes das sportliche Schießen begonnen werden.

Ohne Sondergenehmigung kann erst mit dem vollendetem 12. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.


Alle anderen Disziplinen außer Großkalibergewehr und
Großkaliberpistole/Revolver können erst mit dem 14. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.

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