Disziplinen | Mindestalter |
---|---|
Bogen | Frei |
Luftgewehr und Luftpistole* | ab 10 Jahren |
Kleinkalibergewehr und Sportpistole | ab 14 Jahren |
Großkalibergewehr und Großkaliberpistole | ab 18 Jahren |
*nur in Anwesenheit einer Person mit der Jugendbasis-Lizenz
Bei uns im Schützenverein kann mit dem vollendetem 10. Lebensjahr,
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten und einer Sondergenehmigung,
des Ordnungsamtes das sportliche Schießen begonnen werden.
Ohne Sondergenehmigung kann erst mit dem vollendetem 12. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.
Alle anderen Disziplinen außer Großkalibergewehr und
Großkaliberpistole/Revolver können erst mit dem 14. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.